Verabschiedung des Gesetzes über die Regelung und Nutzung von Grundstücken auf den Balearen

Verabschiedung des Gesetzes über die Regelung und Nutzung von Grundstücken auf den Balearen

Geschrieben von: Pelayo de Salvador Morell.

26/03/2014 | Immobilienträgerschaft und Bau

Lesezeit: 1 Minuten

Überprüfung der Genehmigung des Landnutzungs- und Planungsgesetzes (LOUS) der Balearen, des ersten Stadtentwicklungsgesetzes der Balearen.

Am 25. März 2014 verabschiedete das Parlament der Balearen sein erstes Landgesetz, das sogenannte Landnutzungs- und Planungsgesetz (LOUS), das jedoch erst am 29. Mai 2014 in Kraft treten wird, dem Datum, an dem die im Gesetz selbst festgelegte vacatio legis, die auf zwei Monate ab Veröffentlichung im BOIB festgelegt ist, erfüllt ist. Obwohl dies nicht die erste städtebauliche Regelung ist, die auf den Balearen entwickelt wurde, ist es doch so, dass die Balearen eine der letzten autonomen Gemeinden waren, die eine eigene Bodenordnung verabschiedet haben, nach den berühmten Urteilen des Verfassungsgerichts STC 61/1997 und STC 164/2001.

In der Begründung der Verordnung selbst wird darauf hingewiesen, dass es sich um einen Versuch einer umfassenden Regulierung der städtebaulichen Tätigkeit handelt, der die Befugnisse der Autonomen Gemeinschaft im Bereich der städtebaulichen Gesetzgebung entwickelt. Da es sich bei der Autonomen Gemeinschaft der Balearen jedoch um eine nach Inselterritorien kompetent organisierte Gemeinschaft handelt, hat das Gesetz den Regelungsrahmen nicht ausgeschöpft, um den verschiedenen Inselräten einen weiten Spielraum für die Entwicklung von Regelungen zu überlassen, so dass innerhalb des LOUS Raum für unterschiedliche, ja sogar divergierende Bodenpolitiken besteht, während gleichzeitig ein gemeinsamer Bereich von Rechten und Pflichten des Einzelnen für die gesamte Autonome Gemeinschaft gewährleistet wird.

Ebenso weisen die Vorschriften selbst darauf hin, dass die Regulierung von Nutzungen und Aktivitäten auf ländlichem Grund und Boden davon ausgenommen sind, wofür auf die spezifischen Vorschriften verwiesen wird (u.a. Gesetz 6/1997 vom 8. Juli über ländliches Land). Da es jedoch Gegenstand dieses Gesetzes ist, wurde eine spezielle Regelung in Bezug auf Eingriffe in die Nutzung von Land und die städtebauliche Disziplin auf dem Land getroffen. Darüber hinaus enthält das LOUS in seiner Zehnten Übergangsbestimmung ein außerordentliches Verfahren zur Legalisierung von Gebäuden auf ländlichem Grund mit einer auf 3 Jahre begrenzten Gültigkeit, das in einem anderen Artikel behandelt wird.

Was die Struktur und den spezifischen Inhalt des Gesetzes betrifft, so enthält die Begründung selbst eine Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte der Verordnungen, auf die wir uns beziehen. Wenn Sie den vollständigen Text der Norm einsehen möchten, können Sie dies hier tun.

Wir werden weiterhin die Hauptmerkmale des LOUS durch verschiedene Einträge beschreiben.